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Antrag zur Mitgliederversammlung am 24.04.2026

Förderung von Sektionsveranstaltungen mit öffentlicher Anreise aus 
dem Klimaschutzbudget der Sektion 
Antragsteller: Anton Sauter, Lennart Brückner, Kilian Stinglhammer, Moritz Benz, Lina 
Brückner, Nils Wütherich 
Datum: 20. März 2026 
Antragstext 
Die Mitgliederversammlung der DAV Sektion Vierseenland beschließt im Rahmen der 
satzungsgemäßen Vereinszwecke gemäß § 2 und § 3 der Satzung, insbesondere zur 
Förderung des Natur- und Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes sowie zur 
Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der Mobilität von Vereinsaktivitäten, folgende 
Regelung: 
1. Fördergegenstand 
Die DAV Sektion Vierseenland fördert eine klimaschonende An- und Abreise zu offiziellen 
Sektionsveranstaltungen durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. 
2. Förderberechtigung 
Förderfähig sind ausschließlich Mitglieder der DAV Sektion Vierseenland. 
Die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an Sektionsveranstaltungen bleibt hiervon 
unberührt. Auf Nicht-Mitglieder entfallende Kostenanteile sind nicht förderfähig und 
vollständig von diesen selbst zu tragen. 
3. Art der Förderung 
Die Förderung erfolgt als freiwilliger, anteiliger Ausgleich nachgewiesener 
Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur An- und Abreise im 
Zusammenhang mit einer konkreten Sektionsveranstaltung. 
Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht. 
Die Abrechnung erfolgt gesammelt über die jeweilige Veranstaltungsleitung. 
4. Höhe der Förderung  
Förderfähig sind bis zu 50 % der nachgewiesenen Ticketkosten, maximal 50 € pro 
Person und Veranstaltung. 
Bei Nutzung von Zeitkarten (z. B. Deutschlandticket) kann für die vereinsbezogene 
Nutzung im Zusammenhang mit einer konkreten Sektionsveranstaltung ein pauschaler 
Aufwandsersatz gewährt werden. Die Höhe und Ausgestaltung dieser Pauschale 
werden durch die Vorstandschaft festgelegt. 
5. Voraussetzungen 
 Mitgliedschaft in der DAV Sektion Vierseenland 
 Teilnahme an einer offiziellen Sektionsveranstaltung 
 überwiegende Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für An- und Abreise 
 Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. Fahrkartenbeleg oder 
Teilnahmebestätigung) 
Die Buchung öffentlicher Verkehrsmittel soll nach Möglichkeit frühzeitig sowie unter 
Nutzung von Spar- oder Gruppentarifen erfolgen. 
6. Nicht förderfähige Aufwendungen 
Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere: 
 Private Fahrten ohne Bezug zu einer Sektionsveranstaltung 
 Kosten für Taxi- oder Mietwagenfahrten 
 Flugreisen 
 Kosten für BahnCards und Zeitkarten als solche 
 Fahrten in der ersten Wagenklasse 
 Auf Nicht-Mitglieder entfallende Kostenanteile 
7. Fördervolumen und Haushaltsvorbehalt 
Das jährliche Fördervolumen ist auf die Höhe des hierfür vorgesehenen und 
zweckgebundenen Klimaschutzbudgets der Sektion begrenzt. Bei Ausschöpfung der 
Mittel besteht kein Anspruch auf weitere Förderung. Das jährliche Fördervolumen wird 
auf die Höhe des Klimaschutzbudgets der Sektion begrenzt. 
8. Beauftragung der Vorstandschaft 
Die Mitgliederversammlung beauftragt die Vorstandschaft gemäß § 17 der Satzung, die 
konkrete Ausgestaltung und Abwicklung der Förderung – insbesondere Antragstellung, 
Abrechnung, Detailregelungen sowie die Festlegung von Pauschalen – zu regeln und bei 
Bedarf anzupassen. 
Begründung 
Der DAV hat sich mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2030 zu einer deutlichen 
Reduktion der durch den Bergsport verursachten Treibhausgasemissionen verpflichtet. 
Die Satzung der DAV Sektion Vierseenland nennt ausdrücklich die Förderung des 
Natur- und Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes sowie Maßnahmen zur 
Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der Mobilität von Vereinsaktivitäten als 
Vereinszweck (§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2  i). Da ein wesentlicher Teil der Emissionen der 
Sektion auf die Mobilität zurückzuführen ist, besitzen Maßnahmen in diesem Bereich 
eine besonders hohe Klimawirkung.  
Mit dem Klimaschutzbudget der Sektion stehen bereits zweckgebundene Mittel zur 
Verfügung, die gezielt für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden müssen. Die 
Förderung von Anreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln stellt eine sinnvolle und 
direkte Verwendung dieser Mittel dar. Einnahmen aus dem Kilometergeld des 
vereinseigenen Sektionsbusses fließen damit unmittelbar in Maßnahmen zurück, die 
klimaschonende Mobilität fördern.  
Eine Förderung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann zudem eine positive 
Lenkungswirkung bei der Tourenplanung entfalten: Ziele, die gut mit Bahn und Bus 
erreichbar sind, werden attraktiver und können verstärkt in das Sektionsprogramm 
aufgenommen werden. 
Gleichzeitig ist die Maßnahme organisatorisch überschaubar, finanziell klar begrenzt 
und begründet keinen individuellen Anspruch. Das Fördervolumen ist auf das bestehende 
Klimaschutzbudget der Sektion beschränkt, sodass keine zusätzliche Belastung für den 
Haushalt der Sektion entsteht. Die ausdrückliche Beschränkung der Förderung auf 
Mitglieder stellt sicher, dass keine unzulässige Begünstigung Dritter erfolgt und die 
Gemeinnützigkeit der Sektion gewahrt bleibt. 
Die Maßnahme schafft einen konkreten Anreiz für klimaschonende Mobilität, fördert 
eine bewusste Tourenplanung und leistet einen unmittelbar wirksamen Beitrag zur 
Umsetzung der Klimastrategie des DAV auf Sektionsebene.