Förderung von Sektionsveranstaltungen mit öffentlicher Anreise aus
dem Klimaschutzbudget der Sektion
Antragsteller: Anton Sauter, Lennart Brückner, Kilian Stinglhammer, Moritz Benz, Lina
Brückner, Nils Wütherich
Datum: 20. März 2026
Antragstext
Die Mitgliederversammlung der DAV Sektion Vierseenland beschließt im Rahmen der
satzungsgemäßen Vereinszwecke gemäß § 2 und § 3 der Satzung, insbesondere zur
Förderung des Natur- und Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes sowie zur
Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der Mobilität von Vereinsaktivitäten, folgende
Regelung:
1. Fördergegenstand
Die DAV Sektion Vierseenland fördert eine klimaschonende An- und Abreise zu offiziellen
Sektionsveranstaltungen durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
2. Förderberechtigung
Förderfähig sind ausschließlich Mitglieder der DAV Sektion Vierseenland.
Die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an Sektionsveranstaltungen bleibt hiervon
unberührt. Auf Nicht-Mitglieder entfallende Kostenanteile sind nicht förderfähig und
vollständig von diesen selbst zu tragen.
3. Art der Förderung
Die Förderung erfolgt als freiwilliger, anteiliger Ausgleich nachgewiesener
Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur An- und Abreise im
Zusammenhang mit einer konkreten Sektionsveranstaltung.
Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Abrechnung erfolgt gesammelt über die jeweilige Veranstaltungsleitung.
4. Höhe der Förderung
Förderfähig sind bis zu 50 % der nachgewiesenen Ticketkosten, maximal 50 € pro
Person und Veranstaltung.
Bei Nutzung von Zeitkarten (z. B. Deutschlandticket) kann für die vereinsbezogene
Nutzung im Zusammenhang mit einer konkreten Sektionsveranstaltung ein pauschaler
Aufwandsersatz gewährt werden. Die Höhe und Ausgestaltung dieser Pauschale
werden durch die Vorstandschaft festgelegt.
5. Voraussetzungen
Mitgliedschaft in der DAV Sektion Vierseenland
Teilnahme an einer offiziellen Sektionsveranstaltung
überwiegende Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für An- und Abreise
Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. Fahrkartenbeleg oder
Teilnahmebestätigung)
Die Buchung öffentlicher Verkehrsmittel soll nach Möglichkeit frühzeitig sowie unter
Nutzung von Spar- oder Gruppentarifen erfolgen.
6. Nicht förderfähige Aufwendungen
Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere:
Private Fahrten ohne Bezug zu einer Sektionsveranstaltung
Kosten für Taxi- oder Mietwagenfahrten
Flugreisen
Kosten für BahnCards und Zeitkarten als solche
Fahrten in der ersten Wagenklasse
Auf Nicht-Mitglieder entfallende Kostenanteile
7. Fördervolumen und Haushaltsvorbehalt
Das jährliche Fördervolumen ist auf die Höhe des hierfür vorgesehenen und
zweckgebundenen Klimaschutzbudgets der Sektion begrenzt. Bei Ausschöpfung der
Mittel besteht kein Anspruch auf weitere Förderung. Das jährliche Fördervolumen wird
auf die Höhe des Klimaschutzbudgets der Sektion begrenzt.
8. Beauftragung der Vorstandschaft
Die Mitgliederversammlung beauftragt die Vorstandschaft gemäß § 17 der Satzung, die
konkrete Ausgestaltung und Abwicklung der Förderung – insbesondere Antragstellung,
Abrechnung, Detailregelungen sowie die Festlegung von Pauschalen – zu regeln und bei
Bedarf anzupassen.
Begründung
Der DAV hat sich mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2030 zu einer deutlichen
Reduktion der durch den Bergsport verursachten Treibhausgasemissionen verpflichtet.
Die Satzung der DAV Sektion Vierseenland nennt ausdrücklich die Förderung des
Natur- und Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes sowie Maßnahmen zur
Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der Mobilität von Vereinsaktivitäten als
Vereinszweck (§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2 i). Da ein wesentlicher Teil der Emissionen der
Sektion auf die Mobilität zurückzuführen ist, besitzen Maßnahmen in diesem Bereich
eine besonders hohe Klimawirkung.
Mit dem Klimaschutzbudget der Sektion stehen bereits zweckgebundene Mittel zur
Verfügung, die gezielt für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden müssen. Die
Förderung von Anreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln stellt eine sinnvolle und
direkte Verwendung dieser Mittel dar. Einnahmen aus dem Kilometergeld des
vereinseigenen Sektionsbusses fließen damit unmittelbar in Maßnahmen zurück, die
klimaschonende Mobilität fördern.
Eine Förderung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann zudem eine positive
Lenkungswirkung bei der Tourenplanung entfalten: Ziele, die gut mit Bahn und Bus
erreichbar sind, werden attraktiver und können verstärkt in das Sektionsprogramm
aufgenommen werden.
Gleichzeitig ist die Maßnahme organisatorisch überschaubar, finanziell klar begrenzt
und begründet keinen individuellen Anspruch. Das Fördervolumen ist auf das bestehende
Klimaschutzbudget der Sektion beschränkt, sodass keine zusätzliche Belastung für den
Haushalt der Sektion entsteht. Die ausdrückliche Beschränkung der Förderung auf
Mitglieder stellt sicher, dass keine unzulässige Begünstigung Dritter erfolgt und die
Gemeinnützigkeit der Sektion gewahrt bleibt.
Die Maßnahme schafft einen konkreten Anreiz für klimaschonende Mobilität, fördert
eine bewusste Tourenplanung und leistet einen unmittelbar wirksamen Beitrag zur
Umsetzung der Klimastrategie des DAV auf Sektionsebene.